Zurzeit entsteht eine Bewegung gegen die Wehrpflicht. Deshalb geht unser Autor der Frage nach, wie wir uns dazu stellen sollen.
Hermann Nehls
Jakob Schäfer hat in der letzten Ausgabe der Internationale einen Beitrag Wider die Kriegstüchtigkeit, die internationale Nr. 1/2026 (Januar/Februar 2026) veröffentlicht. Der folgende Artikel ergänzt seine Ausführungen insbesondere um die Frage der Einführung der Wehrpflicht.
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Deutschland soll wieder kriegstüchtig werden. Das ist das Credo, das von der Bundesregierung verbreitet wird. Begründet wird das mit der geänderten sicherheitspolitischen Lage, die sich durch den Angriff der russischen Föderation auf die Ukraine geändert habe. Die Diskussion um die Einführung der Wehrpflicht nimmt auch in anderen größeren Ländern der EU Fahrt auf. In Frankreich will Macron den 1997 unter Chirac ausgesetzten Militärdienst wieder zurückdrehen und hat eine „umfassende Überarbeitung“ des universellen Nationaldienstes (SNU) angekündigt. Dieser Vorstoß kam im Rahmen der Debatte um Kürzungen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesen. Vor allem der Rassemblement National will noch einen Schritt weitergehen und fordert einen obligatorischen Militärdienst von mindestens drei Monaten. Auch in Italien wird derzeit über die Wiedereinführung der erst 2005 abgeschafften Wehrpflicht debattiert. Hier ist es vor allem die Lega Nord, die Moral und das Gefühl der nationalen Zugehörigkeit stärken will. [1]
Scholz hat mit seiner Zeitenwende-Rede im Bundestag vom 27. Februar 2022 die Richtung vorgegeben. Seitdem gibt es kein Halten mehr in Fragen von Aufrüstung und Militarisierung. Sondervermögen, NATO-zwei-Prozent-Ziel, atomare Teilhabe und die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht bestimmen die Debatte. Bis 2035 sollen die Streitkräfte der Bundeswehr von aktuell 184 000 auf über 260 000 gesteigert werden. Hinzu sollen noch 200 000 Reservist:innen kommen. Die Wehrpflichtigen stellen heute nur einen geringen Teil der Streitkräfte. Von den 184 000 leisten aktuell gerade einmal 12 169 einen Wehrdienst. Das Gros stellen mit 112 578 die Soldat:innen auf Zeit, die Zahl der Berufssoldat:innen liegt bei 59 447. Der Anteil der Wehrpflichtigen lag in der Vergangenheit wesentlich höher. Von 1970 bis 1990 stellten sie mit ca. 200 000 fast 40 Prozent der Streitkräfte.
Die Bundesregierung hat über Monate beraten, wie das 1956 eingeführte Wehrpflichtgesetz (WPflG), das 2011 ausgesetzt wurde, wieder eingeführt werden kann. Ab 1. Januar 2026 gilt jetzt das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Alle 18-jährigen Männer und Frauen erhalten seitdem einen Fragebogen, um die „Eignung und Motivation für den Wehrdienst bei der Bundeswehr“ zu ermitteln. Die Männer müssen den Fragebogen beantworten, für Frauen ist die Beantwortung freiwillig. Auch die Wehrerfassung, also die Registrierung aller Wehrdienstfähigen, wird wieder eingeführt. Ab dem 1. Juli 2027 beginnt verpflichtend die Musterung von Männern ab Jahrgang 2008. Zunächst gilt für den Dienst an der Waffe Freiwilligkeit. Wird der sogenannte „Aufwuchskorridor“ nicht eingehalten, soll es zu einer „Bedarfswehrpflicht“ kommen. Der Bundesregierung wird dafür die Möglichkeit eingeräumt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Deutschen Bundestages die verpflichtende Heranziehung von Wehrpflichtigen zu veranlassen, wenn die verteidigungspolitische Lage dies erfordert und attraktivitätssteigernde Maßnahmen zur Erhöhung freiwilliger Bewerbungen nicht rechtzeitig wirksam werden.
![]() Grafik: Milgesch |
Schon in der letzten Legislaturperiode hatte die CDU das Thema Wehrpflicht auf den Plan gerufen. Während die SPD mit dem damaligen Bundeskanzler Scholz die Wiedereinführung noch ausschloss, stimmte sie jetzt zu. Die Grünen stimmten zwar nicht zu, sie hatten aber keine grundsätzlichen Einwände. Ihrer Meinung nach würde der Zivilschutz nicht ausreichend beachtet. Die AfD störte sich daran, dass junge Menschen mit Geld in die Bundeswehr gelockt würden, vielmehr würde „der geborene Verteidiger der deutschen Schicksalsgemeinschaft“ benötigt. [2] Einzig die Partei Die LINKE lehnte eine Rückkehr zur Wehrpflicht oder zu einer Bedarfswehrpflicht ab und hatte einen Antrag vorgelegt, um die Wehrpflicht aus Artikel 12a des Grundgesetzes zu streichen. Die jungen Menschen in Deutschland hätten anderes vor, „als im Regiment Merz für Kapital der Reichen den Kopf hinzuhalten“.
Die Bundeswehr rührt jetzt die Werbetrommel. Für das erste Quartal 2026 sind mindestens 144 Besuche an Schulen geplant. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Gohlke hervor. Die als „Karriereberater“ bezeichneten Soldat:innen sollen neue Rekrut:innen unter Jugendlichen ab der 8. Klasse gewinnen. Hinzu kommen 170 Werbeauftritte bei Job- und Ausbildungsmessen. Die Zahlen beziehen sich auf 14 Bundesländer. Ausgenommen ist Bremen, wo militärische Schulbesuche zurückgegangen sind, und Schleswig-Holstein, wo im Vorjahr mit 173 Bundeswehrauftritten in Bildungseinrichtungen eine klare Zunahme erkennbar ist. Vor kurzem hatte JugendInfo bereits über eine Verdopplung der Schulbesuche gegenüber 2021 berichtet. Die Tendenz, dass zunehmend jüngere Klassen besucht werden, setzt sich auch 2026 fort.
Die Wehrpflicht ist ein weiterer Baustein für die Militarisierung der Gesellschaft. Mehr Präsenz der Bundeswehr an Schulen, mehr Bundeswehrwerbung in sozialen Medien, mehr öffentliche Auftritte der Bundeswehr und mehr Befugnisse der Bundeswehr auch in Deutschland. Das ist die Zukunft, die die Bundesregierung will. Doch sie muss dafür viel Überzeugungsarbeit leisten. In einer Umfrage vom Juni 2025 sprachen sich in der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen 61 Prozent gegen eine Wiedereinführung der Wehrpflicht aus. Dieser Wert dürfte jetzt, wo die Fragebögen die Briefkästen erreichen, sicher noch steigen.
Wie tief die Vorbehalte gegen die Bundeswehr lange Zeit waren, brachte Horst Köhler 2005 in einer Rede bei der Kommandeurtagung der Bundeswehr gut auf den Punkt. Um die Beziehung zwischen der deutschen Bevölkerung und der Bundeswehr zu beschreiben, sprach er von „freundlichem Desinteresse“. Die Deutschen seien „nach 1945 ein wirklich friedliebendes Volk geworden und halten gern vorsichtige Distanz zu allem Militärischen“. Zudem habe die Wehrpflicht praktisch einen freiwilligen Charakter angenommen, so dass die Bundeswehr im alltäglichen Leben vieler Deutschen keine Rolle spiele. Seine Offenheit kam übrigens nicht gut an. Auf dem Rückflug von einem Besuch in Afghanistan 2010 hatte Köhler ein Hörfunk-Interview gegeben und darin gesagt, im Notfall sei auch „militärischer Einsatz notwendig (…), um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege“. Dies hatte damals einen Sturm der Entrüstung der Herrschenden ausgelöst, der zu Köhlers schnellem Rücktritt führte: Köhler habe Bundeswehreinsätze in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Interessen gebracht. Merz bekommt heute für eine solche Äußerung standing ovations.
Wie von der Wehrpflicht Betroffene auf die Aufforderung zur Kriegstüchtigkeit von Merz & Co reagiert haben, kann sich sehen lassen. Am 5. Dezember 2025 beteiligten sich bundesweit über 55 000 Schüler:innen in 90 Städten an Schulstreiks, um gegen die Einführung der Wehrpflicht zu protestieren. An Schulen haben sich Streikkomitees und Antikriegs-AG gegründet, die den Schulstreik vorbereitet und den Ungehorsam organsiert haben. Wichtige konzeptionelle Begleitung haben sie von der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegner:innen (DFG–VK) erhalten, die seit 1974 in der Tradition von Bertha von Suttner wichtige Arbeit gegen Militarisierung und Aufrüstung leistet. Auch politische Parteien wurden aktiv. Dazu zählen die Partei Die LINKE und die Linksjugend Solid, DKP, SDAJ, SDS und das BSW. Auch die IG-Metall-Jugend unterstützt die Proteste gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht (Ausbildungsplätze statt Kasernen) und hat sich mit dem Schulstreik solidarisiert. Für den 5. März 2026 ist ein weiterer Schulstreik geplant. Die Vorbereitungen dazu laufen auf Hochtouren.
Der Widerstand spiegelt sich auch an der Zahl der Kriegsdienstverweigerer wider. Eine Nachfrage beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr ergab, dass bis November (2025) 6739 KDV-Anträge bei ihnen eingegangen sind. Die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung ist innerhalb kurzer Zeit um mehr als 70 Prozent gestiegen. Für die DFG-VK ist dies ein klares gesellschaftliches Signal gegen die Wiedereinführung oder Ausweitung von Wehr- und Zwangsdiensten.
Die Hürden für die Verweigerung sind hoch, viele kapitulieren, bevor sie überhaupt einen Antrag einreichen. Was früher ein Grundrecht mit drei Seiten Papier war, ist heute ein monatelanger Spießrutenlauf. Die Karrierecenter, die die Anträge bearbeiten, verlangen Dokumente, die im Kriegsdienstverweigerungsgesetz mit keinem Wort stehen: beglaubigte Ausweiskopien, originale Geburtsurkunden, aktuelle Meldebescheinigungen, manchmal sogar Schulzeugnisse. Wer etwas vergisst, bekommt den Antrag zurück, gestempelt mit „unvollständig“. Der Antrag darf nicht mehr direkt ans Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gehen, sondern muss zwingend persönlich im Karrierecenter abgegeben werden – in Einrichtungen, die hoffnungslos überlaufen sind. Termine gibt es erst in vier bis sechs Monaten. Genau in dieser Wartezeit kommt der Musterungsbescheid. Und wer bis dahin keinen anerkannten Verweigerungsbescheid in der Tasche hat, gilt automatisch als „freiwillig Gemeldeter“. Worum es der Bundeswehr geht, ist klar: Möglichst viele sollen aufgeben und doch zur Waffe greifen.
In der Linken gab es in der Vergangenheit eine Diskussion, ob es nicht sinnvoll sein könnte, doch in die Bundeswehr zu gehen, um Wehrzersetzung von innen her zu betreiben. Diese Debatte hatte sicher eine Berechtigung, als die Wehrpflichtigen einen erheblichen Teil der Streitkräfte stellte. Ganz sicher waren darunter auch aufrechte Streiter, die nichts von Gehorsam hielten. Heute sieht das anders aus. Die Zahl der Wehrpflichtigen ist verschwindend gering, da erledigt sich diese Sichtweise schon rein quantitativ. Darüber hinaus zielt der Fragebogen, der seit dem 1. Januar 2026 verschickt wird, darauf ab, die Motiviertesten anzusprechen, diejenigen, die die größte Begeisterung für die Bundeswehr empfinden. Hier ist nicht davon auszugehen, Leute zu finden, die die Militarisierung der Gesellschaft kritisch sehen oder gar dagegenhalten wollen.
Mit der Einführung der Wehrpflicht steht auch der Zivildienst wieder auf der Tagesordnung. Im Jahr 2010 entschieden sich 60 Prozent der Wehrpflichtigen gegen die Bundeswehr und für den Zivildienst. Heute nennt man es „allgemeines gesellschaftliches Pflichtjahr“. Doch was in der Vergangenheit galt, ist auch heute wieder Thema: Zivildienstleistende erledigen häufig Tätigkeiten, die sonst von regulär bezahlten Arbeitskräften erledigt werden müssten. Dies drückt direkt und indirekt auf das Lohnniveau aller in den betroffenen Branchen abhängig Beschäftigten.
Hinzu kommt die Frage der Qualität der Arbeit von Nichtfachkräften. Deshalb sagte ein Sprecher des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes: „Der Paritätische lehnt einen verpflichtenden Gesellschaftsdienst grundsätzlich ab.“ Und: „Wer junge Menschen gewinnen will, muss sie überzeugen. Gesellschaftliche Verantwortung lässt sich nicht erzwingen – sie entsteht, wenn sich junge Menschen freiwillig und aus innerer Überzeugung für einen Dienst entscheiden. […] Wir hätten dann im Zweifel junge Menschen in sensiblen Einsatzfeldern, wie zum Beispiel der Pflege, die dort nicht aus eigener Motivation tätig sind.“ Ähnlich äußern sich die Arbeiterwohlfahrt, das DRK und andere einschlägige Organisationen und Institutionen. Die Diakonie verweist in einem Positionspapier darauf, dass ein Pflichtdienst, „elementaren Freiheits- und Grundrechten“ widerspreche. Eine Dienstpflicht dürfe professionelle Tätigkeiten nicht ersetzen.
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Für eine Einführung einer Dienstpflicht bräuchte es zwar eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag, die im Moment (noch!) nicht abzusehen ist, doch sollten wir uns darauf nicht verlassen. Wenn nämlich nicht genügend freiwillige Wehrdienstleistende gefunden werden, soll mit Sicherheit der Wehrdienst wieder verpflichtend gemacht werden (dafür braucht es keine Grundgesetzänderung) und dann wird die Debatte über das „allgemeine gesellschaftliche Pflichtjahr“ richtig Fahrt aufnehmen. Und wir können dann Wetten darüber abschließen, wie schnell die Grünen umfallen werden. Deshalb sollte diese Frage auch heute schon in den Diskussionen zum Wehrdienst mitthematisiert werden. Gegen den Wehrdienst und gegen das Pflichtjahr hilft nur Widerstand.
Zu Beginn der 1980er Jahre beschloss die Bundesregierung sämtliche Einwohner:innen der Bundesrepublik Deutschland statistisch zu erfassen. Im Rahmen der Volkszählung sollte nicht nur der aktuelle Bevölkerungsstand erhoben werden. Auch Fragen wie „Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit?“, „Welchen Beruf üben Sie aus?“ oder „Welche Verkehrsmittel nutzen Sie?“ waren Teil des umfangreichen Fragenkatalogs. Gegen die Volkszählung formierte sich massiver Widerstand in der Bevölkerung. Viele zweifelten den Nutzen einer Volksbefragung an und befürchteten den Missbrauch der gesammelten Daten. In der Kritik stand vor allem die geplante Methode einer Totalerhebung. Der Protest zeigte Wirkung: Zwei Wochen vor der für viel Geld und Material terminierten Volkszählung stoppte das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben. Die Zählung musste ausgesetzt werden.
Am 15. Dezember 1983 fällte das Gericht sein abschließendes Urteil, das heute als Meilenstein in der Geschichte des Datenschutzes gilt. Im sogenannten „Volkszählungsurteil“ etablierte das Bundesverfassungsgericht erstmals das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Die Verfassungsrichter und Verfassungsrichterinnen leiteten das Recht aus den beiden ersten Artikeln des Grundgesetzes (allgemeines Persönlichkeitsrecht) ab: der Menschenwürde und dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit
Die Klatsche, die sich die Bundesregierung damals eingefangen hat, sollte ein Vorbild sein für den Widerstand gegen die Wehrerfassung und die Wehrpflicht generell.
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Hermann Nehls lebt in Berlin und hat viele Jahre als Gewerkschaftssekretär gearbeitet. Er ist Co-Sprecher der Linken Neukölln. |
Dieser Artikel erschien in die internationale Nr. 2/2026 (März/April 2026). | Startseite | Impressum | Datenschutz