Renten

Das ewige Mantra

Seit Jahrzehnten leben wir angeblich über unsere Verhältnisse. Wie sehen die Realitäten aus?

Wolfgang Weitz

Dazu werden die enormen Summen vorgestellt, die der Sozialstaat kostet: 2024 rund 1345 Mrd. Euro, 2000 waren es noch 607,4 Mrd. Euro. Wahrlich ein hoher Betrag und eine hohe Steigerung, was diejenigen, die damit konfrontiert werden, unwillkürlich denken lässt: Haben die Politiker nicht vielleicht doch recht, die sagen, dass die Kosten des Sozialstaats zu hoch sind, und dass das nicht mehr leistbar ist, also gekürzt werden muss?

 

Löhne und Renten retten – statt Spekulanten!

Foto: Fraktion DIE LINKE im Bundestag, 2013

Was sie und die ihnen zuarbeitenden „Wirtschaftsweisen“ geflissentlich verschweigen, ist, dass diese nackten Zahlen nichts über Fähigkeit der Gesellschaft aussagen, eine solche Leistung zu tragen. Sie müssen verglichen und in Bezug gesetzt werden zur Wirtschaftsleistung, dem Bruttosozialprodukt (BIP). Das betrug 2000 knapp 2129,7 Milliarden Euro und 2024 ziemlich genau 4305,3 Mrd. Euro; es hatte sich in dieser Zeit verdoppelt. Die Sozialausgaben 2024 betrugen 31,2 Prozent des BIP und im Jahr 2000 28,5 Prozent.

Konjunkturelle, politische Ereignisse wie die Invasion der Ukraine durch Russland und die damit verbundenen Flüchtlingsbewegungen sowie die Pandemie führten und führen zu kurzfristigen Ausschlägen der Sozialleistungsquote, die aber im Wesentlichen stabil ist. Mit anderen Worten: denen, die zur Beschneidung des Sozialstaats aufrufen, geht es nicht um eine wie auch immer geartete Finanzierbarkeit, sondern ganz banal darum, größere Anteile am gesellschaftlichen Reichtum für ihre Unternehmerklientel bereitzustellen, und wie wir gesehen haben, handelt es sich um große Beträge.


Die gesetzliche Rente


Zentraler Ansatzpunkt des Angriffs auf den Sozialstaat ist die gesetzliche Rente. Sie beruht auf dem Umlageverfahren, d. h. die gesetzlich versicherten Beschäftigen zahlen einen Teil ihres Bruttogehalts in die Rentenversicherungskasse ein und erhalten dafür bei Erreichen des Durchschnittsgehalts einen Rentenpunkt; verdienen sie weniger, nur einen Teil eines Rentenpunktes, verdienen sie mehr, dann, bis zur Erreichung der Beitragsbemessungsgrenze, zusätzliche Teile. Das erklärt, warum viele Rentner trotz langjähriger Beschäftigung nur eine geringe Rente erhalten. Der Wert eines Rentenpunktes wird ab Sommer 2026 etwas über 42 € liegen. Das bedeutet bei 45 Beitragsjahren zum jeweiligen jährlichen Durchschnittsverdienst (im Moment ca. 51 000 € brutto) eine Rente von gerade mal 1900 € brutto!

Nun schlussfolgern Politiker:innen und die ihnen zuarbeitenden „Wirtschaftswissenschaftler:innen“ aus der Tatsache, dass die deutsche Gesellschaft altert, umstandslos, dass das Umlageverfahren nicht mehr tragbar sei. Sie „vergessen“, dass durch Immigration und die vermehrte Berufstätigkeit von Frauen die Anzahl der Beschäftigten in Deutschland auf dem Höhepunkt ist. Sie „vergessen“ weiterhin, dass die eingezahlten Beiträge auch abhängig sind von der Höhe der Gehälter. Und das sagen die Zahlen:

2024 betrug der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 Prozent, d. h. 9,3 Prozent werden dem/der Beschäftigten von seinem/ihrem auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesenen Bruttolohn zu Gunsten der Rentenversicherung abgezogen, die übrigen 9,3 Prozent sind der sogenannte Arbeitgeberanteil. Dieser Beitragssatz ist schon seit Jahren konstant; bis 2017 war er höher. Im Jahr 2024 kamen so 305 Milliarden Euro für die Rente zusammen, das machte 77 Prozent des Haushalts der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aus. 22,1 Prozent (87,8 Mrd. Euro) kamen aus Steuermitteln, die der Bund an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überwiesen hat. 2023 stellte sich das wie folgt dar: rund 292 Milliarden Euro Beitragseinkommen und ein Bundeszuschuss in Höhe von 84,3 Milliarden Euro.


Ist die DRV pleite?


Und diese sogenannten Bundeszuschüsse werden in Talkshows, Zeitungsartikeln, Reden als Beweis dafür angeführt, dass die gesetzliche Rentenversicherung ohne die Unterstützung aus Steuermitteln faktisch bankrott wäre. Aber nichts könnte falscher sein. Diese fälschlich „Zuschüsse“ genannten Zahlungen des Bundes dienen dazu, wichtige Leistungen der Rentenversicherung, die gesellschaftlich notwendig und wichtig sind, zu bezahlen. Mit anderen Worten: Es handelt sich um allgemeine gesellschaftliche Leistungen und Aufgaben, für die die gesamte Gesellschaft aufzukommen hat und nicht nur die gesetzlich Versicherten.

Die DRV listet für 2023 z. B. folgende Ausgaben als versicherungsfremde Leistungen auf: „Höherwertung“ der Ost-Entgelte, Splitting übersteigender Anteil der Witwen-/Witwerrenten, Waisenrenten sowie eine Reihe weiterer Positionen z.B.: Altersrenten vor Regelaltersgrenze (ohne vollen Abschlag), Kindererziehungszeiten (Geburten vor 1992) usw. [1]

In Summe zahlte die Rentenversicherung für nicht beitragsgedeckte Leistungen 2023 ca. 124 Milliarden Euro, dem ein Bundeszuschuss von 84,3 Milliarden entgegenstand. Das bedeutet, dass die gesetzlich Versicherten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben in Höhe von knapp 40 Milliarden Euro aufkommen mussten. Sie entlasteten damit den Bundeshaushalt in eben dieser Höhe.


Bundeszuschuss? Propagandalüge!


Wir sehen, dass die Bezeichnung „Zuschuss“ für den sogenannten Bundeszuschuss an die Rentenversicherung falsch und irreführend ist, denn es handelt sich nicht um eine „milde Gabe“, wie der Begriff Zuschuss suggeriert, sondern um die Finanzierung an die gesetzliche Rentenversicherung übertragener gesamtgesellschaftlicher Aufgaben. Und auf einem anderen, ziemlich großen Teil bleibt die Rentenversicherung „sitzen“, d. h. nur ein Teil der Gesellschaft, nämlich die gesetzlich Versicherten, zahlen für Aufgaben und Leistungen, für die eigentlich die Gesellschaft als Ganzes, in diesem Fall der Staat aus dem Steueraufkommen, zahlen müsste. Man könnte auch sagen: Der Staat zahlt seine Rechnungen nicht.

Rein juristisch gesehen darf er das. Das Verfassungsgericht hat dieses Vorgehen erlaubt: Eine Verfassungsbeschwerde zu versicherungsfremden Leistungen wird vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 28.10.1994, 1 BvR 1498/94), Begründung: „Aus den Grundrechten folgt kein Anspruch eines Mitglieds eines verfassungsmäßig errichteten Zwangsverbands auf generelle Unterlassung einer bestimmten Verwendung öffentlicher Mittel.“ (in: ADG, Versicherungsfremde Leistungen in der Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung) In dem Papier werden noch weitere ähnliche Beispiele angeführt.


Aufklärung und Druck aufbauen


Eine Änderung kann also nur durch politischen Druck in den Parlamenten und auf der Straße erreicht werden. Das erfordert Problembewusstsein bei der einzigen politischen Partei, der das zuzutrauen ist, nämlich „Die Linke“ – was aber erst geschaffen werden muss – und Einigkeit zwischen Jung und Alt, „reichen“ Rentnern/Rentnerinnen und „armen“ Rentnern/Rentnerinnen. Vorschläge, wie ein Soli für sogenannte besser gestellte oder reiche Rentner(innen) bei einem Freibetrag von 1048 Euro, Leistungskürzungen, Erhöhung des Renteneintrittsalters und Ähnliches dienen der Spaltung (Jung gegen Alt, arme Rentner gegen „reiche“ Rentner) und das durchaus mit Erfolg, wie auf manchen Leserbriefseiten zu ersehen ist. Und wer ungeschoren wegkommt, sind die Reichen und Überreichen. Sie müssen keine Vermögenssteuer zahlen; sie haben riesige Schlupflöcher bei der Erbschaftssteuer; die Steuerhinterziehung geht in die Milliarden und die Steuerfahndung ist unterfinanziert und personell unterbesetzt.


Die gesetzliche Krankenversicherung


      
Mehr dazu
Michael Petersen: Generationenfrage? - Oder doch Klassenkampf!, die internationale Nr. 2/2026 (März/April 2026).
Helmut Born: DGB ohne Alternative im Kampf gegen Altersarmut, die internationale Nr. 2/2026 (März/April 2026).
Michel Husson: Die europäische Bourgeoisie mag das paritätische Umlageverfahren nicht, Inprekorr Nr. 380/381 (Juli/August 2003).
 

Auch bei dieser gesetzlichen Versicherung zahlt die Regierung nicht bzw. nur unzureichend für der Krankenversicherung übertragene Leistungen, die allgemein gesellschaftliche Aufgaben sind, also aus Steuermitteln finanziert werden müssten. In seiner Kolumne unter dem Titel „Einschnitte“ in der Frankfurter Rundschau vom 20.09.2025 weist Dr. Hontschik darauf hin, dass „in einem Gutachten […] versicherungsfremde Leistungen in Höhe von 59,8 Mrd. Euro identifiziert [werden]“, wobei er auch einige nennt: „Was hat denn eine Krankenkasse mit dem Aufbau der Telematik-Infrastruktur zu tun? Wieso müssen die Gesetzlichen Krankenkassen mehr als 90 Prozent der Kosten tragen, die durch die Lauterbach’sche „Krankenhausrevolution“ entstehen? Warum müssen Krankenkassen für die Refinanzierung der Krankenhauskosten bezahlen, wo dies doch allein Ländersache ist? Warum müssen Krankenkassen einen Zuschuss zum Bürgergeld leisten? Gleiches gilt für die Digitalisierung des Gesundheitswesens oder die Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften.“

Auch diese Themen liefern genügend Stoff für parlamentarische und außerparlamentarische Aktivitäten und für Zusammenarbeit von Politik und Gewerkschaft. Aber auch hier gilt wie bei der Rente; das Bewusstsein dafür muss geschaffen werden.

01.02.2026
Wolfgang Weitz, Rentner, langjähriges Mitglied der ISO und ihrer Vorgängerorganisationen.



Dieser Artikel erschien in die internationale Nr. 2/2026 (März/April 2026). | Startseite | Impressum | Datenschutz


[1] Für die Daten im Einzelnen s. DRV, Gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln finanzieren, Sept. 2025, https://rentenupdate.drv-bund.de/DE/1_Archiv/Archiv/2025/10_Bundeszuschuesse_nbL.html