Mit dem Abschluss in acht Bundesländern gibt es zwar manche Verbesserungen, aber durchweg auch lange Laufzeiten.
Helmut Born
Ver.di hat es zwar geschafft, die Laufzeiten der Tarifverträge in den Landesverbänden zu vereinheitlichen und damit auch in allen Bundesländern Forderungen aufzustellen. Da aber in jedem Bundesland andere Inhalte geregelt sind, sind die bisher erzielten Ergebnisse auch sehr unterschiedlich. So sind z.B. in Brandenburg, Schleswig- Holstein, Hamburg und Brandenburg die Einkommen aber auch um die Länge des Urlaubs oder um Mindestruhezeiten der Beschäftigten zu regeln, während in anderen Landesbezirken wie NRW z.B. die Beschäftigten nach dem Tarifvertrag ÖD-Kommunen bezahlt werden, und deswegen zuallererst Forderungen zu den Arbeitsbedingungen aufgestellt wurden.
Dabei muss bedacht werden, dass es Ziel von ver.di ist, über die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) attraktiver zu machen. Bei den Forderungen spiegelt sich das sehr unterschiedlich wider. Bei den einen geht es mehr um bessere Einkommen und bei anderen um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, durch eine Verlängerung des Jahresurlaubs oder einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Durch die Verrentung vieler Beschäftigter in den nächsten Jahren und die ziemlich hohe Fluktuation in der Branche gibt es einen riesigen Bedarf an neuen Beschäftigten. Das weitergehende Ziel ist es, in Anbetracht der zunehmenden Klimaveränderungen den ÖPNV auszubauen, um damit den zerstörerischen motorisierten Individualverkehr zu verringern. Unter den gegebenen Bedingungen in eine solche Tarifrunde zu gehen, bedeutet sich auf jeder Ebene (Bund. Land, Kommunen) den Sparhaushalten entgegen zu stellen. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung aus CDU und SPD seit langem die Parole ausgegeben hat, dass in Deutschland länger gearbeitet werden müsse. Die Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung und nach längeren Ruhephasen steht diesem Ansinnen konträr entgegen.
Bis heute, 6. April 26, gibt es in 8 von 16 Bundesländern einen Abschluss. Diese Abschlüsse wurden oft erst nach mehrmaligen „Warnstreiks“ erreicht, die in der Spitze bis zu 4 Tage anhielten. Bei allen Verhandlungen stellten die Vertreter:innen der Verkehrsunternehmen erst einmal auf stur, und stellten höchstens Forderungen nach Verschlechterungen auf. Konkrete Verhandlungen fandet oft erst statt, nachdem es Ver.di durch die Häufigkeit der Streiks gelungen ist, den Druck auf die Arbeitgeber so zu erhöhen, dass sie bereit waren in ernsthafte Verhandlungen über die Forderungen einzutreten. Anhand von mehreren Beispielen der Abschlüsse möchte ich zeigen, wie unterschiedlich Forderungen und Abschlüsse gewesen sind. Die lange Laufzeit von 4 Jahren wurde zuerst in Baden-Württemberg vereinbart und diente dann als Vorlage für fast alle anderen Bundesländer. Ver.di hatte eine Laufzeit von 2 Jahren gefordert.
Wie auch in anderen Branchen werden Inhalte zu den Arbeitsbedingungen (Arbeitszeit, Urlaub, Zuschlagsregelungen etc.) in Manteltarifverträgen vereinbart. Die sind in fast allen Branchen hart umkämpft und die positiven Errungenschaften müssen oft mit Zähnen und Klauen verteidigt werden. Man denke nur an die Metall- und die Druckindustrie, wo die 35-Stunden-Woche von den Unternehmerverbänden immer wieder in Frage gestellt wird. Hinzu kommt, dass Veränderungen bei der Arbeitszeit auch betrieblich durch Betriebsräte umgesetzt werden müssen. Es ist anders als bei Einkommenstarifverträgen. Lohnerhöhungen müssen von den Unternehmern zu einem bestimmten Datum umgesetzt werden. Dies ließe sich zwar auch in Manteltarifverträgen anders regeln, ist aber kaum irgendwo Realität. Dies hat auch mit dem Betriebsverfassungsgesetz zu tun, das den Betriebsräten Mitbestimmung bei der Personalplanung, der Verteilung der Arbeitszeit bei der Urlaubsplanung usw. gibt.
Nun zu den Abschlüssen. Als erstes möchte ich den Abschluss in Baden-Württemberg vorstellen: Mit dem Abschluss, der als erster schon am 10. März erzielt wurde, zeigte sich auch der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) zufrieden. „Das Ergebnis berücksichtige die angespannte finanzielle Lage vieler Kommunen und gezielte Verbesserungen bei Zuschlägen für besonders belastende Arbeitszeiten“ teilte der KAV zu dem Ergebnis mit. Von ver.di wurde betont, dass mit dem Tarifergebnis alle wesentlichen noch bestehenden Ungerechtigkeiten bei Zuschlägen und Eingruppierungen behoben werden. Im Einzelnen wurde vereinbart:
Der Nachtzuschlag steigt auf 25 %
Die Zeitspanne für Samstagszuschläge wird ab Juni 2026 ausgeweitet
Der Samstagzuschlag steigt schrittweise bis 2028 auf 20 %
Alle Zuschläge werden bis 2029 stufenweise erhöht
Die Bezahlung von Überstunden wird bis 2030 schrittweise verbessert, um danach individuell zu erfolgen
Ab 2029 wird tariflich eine Mindestruhezeit von 10,5 Stunden vereinbart.
Wie wir noch sehen werden, ist dieser Abschluss einer der schlechteren Sorte. Ist ja kein Wunder, dass der KAV damit zufrieden ist. Noch nicht einmal die gesetzliche Mindestruhezeit von 11 Stunden wurde durchgesetzt, geschweige denn eine Arbeitszeitverkürzung, ganz gleich ob durch eine Erhöhung der Urlaubstage oder einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Zum Abschluss möchte ich den Verhandlungsführer von ver.di Jan Bleckert zu dem Ergebnis zitieren: „Wir haben diese Tarifrunde mit einem hohen Maß an Verantwortungsbereitschaft geführt. Dank der hohen Streikbereitschaft ist es uns mit nur einem Streiktag gelungen, die Arbeitgeber dazu zu bringen, Verantwortung für ihre Beschäftigten zu übernehmen.“ So viel Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung kann wohl nur mit Rücksicht auf die Grün/Schwarze Landesregierung und den Landtagswahlkampf erklärt werden. Dass mit diesem bescheidenen Abschluss zu diesem frühen Zeitpunkt nach nur einem Streiktag ein Signal an die anderen Landesverbände gesendet wurde, zeigte sich dann bei nicht zuletzt bei der langen Laufzeit der Tarifverträge von 4 Jahren.
Als nächstes möchte ich das Ergebnis von Berlin vorstellen, dass in der sechsten Verhandlungsrunde am 27. März erzielt wurde: Allein die Präsentation des Ergebnisses ist sehr übersichtlich. Hier die jeweilige Forderung und das jeweilige Ergebnis gegenübergestellt
Forderung 33 Tage Urlaub – Ergebnis 2027: 31 Tage, 2028: 32 Tage, 2029: 33 Tage
Erhöhung Urlaubsgeld um 500 € – Ergebnis ab 2027: 100 € mehr (damit jetzt insgesamt 600 €)
Pro 100 Nachtstunden einen zusätzlichen Urlaubstag – ab 2028 Erhöhung des Nachturlaubs auf bis zu 5 Tage (bei 555 Nachtstunden)
150 € Einmalzahlung in diesem Jahr
Mindestruhezeit von 11 Stunden – wurde erreicht
Zu anderen Forderungen wurde vereinbart, weiter zu verhandeln, oder das Thema wird in der Lohnrunde 2027 wieder aufgerufen. Ende 2026 können die Vereinbarungen zu Arbeitszeit, Zulagen und Einkommen gekündigt werden. Außerdem gab es noch kleine materielle Verbesserungen der Zuschläge für besondere Arbeiten. Dieses Ergebnis bedeutet für Beschäftigte einige wesentliche Verbesserungen, auch wenn es sich um Festschreibungen von gesetzlichen Regelungen handelt, wie die Mindestruhezeit von 11 Stunden und der zusätzliche Urlaub von 3 Tagen erst in 2029 erreicht wurde. Gesetzlich gibt es 20 Tage, im Tarifvertrag ÖD Kommunen/Bund sind es 30 Tage. In dem TV Nah Berlin steigt er schrittweise auf 33 Tage.
Als nächstes möchte ich den Abschluss aus NRW anführen, der in der dritten Verhandlungsrunde am 26. März erzielt wurde. Auch in NRW gibt es positive Regelungen die eine deutliche Verbesserung bedeuten. Auch hier wurden im Tarifinfo die Forderungen und Ergebnisse gegenübergestellt:
Die wöchentliche Arbeitszeit soll auf 37 Stunden (bisher 39 Stunden) bei vollem Lohnausgleich verkürzt werden – Die Arbeitszeit wird 2027 in zwei Schritten um eine Stunde verkürzt zum 1.1.27 und 1.7.27 Die Ruhezeit zwischen 2 Schichten wird auf 11 Stunden festgelegt – Gilt ab 1.09.26
Der Zuschlag für Sonntagsarbeit wird auf 40 % erhöht – ab 1.1.27. beträgt der Zuschlag 30 %
Der Freistellungsumfang für Gewerkschaftsarbeit wird auf 8 Tage erhöht – Gilt ab 1.1.27
Der Geltungsbereich wird auf kurzfristig Beschäftigte/ Minijobs ausgeweitet – Gilt ab 1.9.26
Laufzeit 24 Monate – Vereinbart wurden 48 Monate
Darüber hinaus gab es Forderungen der „Arbeitgeber“, die teilweise vereinbart wurden:
Tarifvertragliche Regelung zur Personalgestellung – Wurde vereinbart ab 1.1.27 in kommunalen Unternehmen
Anreize der Arbeitgeber für ihre Attraktivität z. B. zur Personalgewinnung – Wurde vereinbart ab 1.9.26
Darüber hinaus gab es mehrere Forderungen der „Arbeitgeber“, die nicht vereinbart wurden, wie z. B., dass der Nachtarbeitszuschlag 1 Stunde später gilt oder der Zuschlag am 24. und 31.12. gestrichen wird.
Die Arbeitszeitverkürzung ab Januar 2027 soll in zusammenhängender Freizeit genommen werden. Die beträgt im 1. Jahr insgesamt 39 Stunden. Das ergibt bei einer täglichen Arbeitszeit von 7,6 Stunden 5 freie Tage zusätzlich, ab 2028 werden es 7 Tage sein. Bemerkenswert finde ich die Regelung für die Freistellung bis zu 8 Tagen für Gewerkschaftsarbeit. Dies ist besonders wichtig für die Arbeit der Vertrauensleute in den Betrieben.
Interessant sind noch die Abschlüsse in Hamburg und Brandenburg wo es vor allem um die Einkommen ging. In Hamburg wurde eine Erhöhung rückwirkend zum 1.1.26 von 3 % mindesten 130 € und zum 1.1.27 von 2,4 %Mindestens 110 € vereinbart. Auszubildende bekommen jedes Jahr 55 €. Die Laufzeit beträgt 24 Monate. Zum Manteltarifvertrag gab es eine Vereinbarung über die schrittweise Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 100 % in 4 Schritten bis 2032 und die Übernahme der Hälfte der Kosten für das D-Ticket.
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In Brandenburg wurden Entgelterhöhungen ab 1.4.26 um 3,2 % (nach 3 Nullmonaten) und ab 1.4.27 um 2,5 % vereinbart. Dort wird die Jahressonderzahlung in monatlichen Raten ausgezahlt und diese so um 1 € pro Arbeitstag erhöht. Außerdem wurde eine Arbeitszeitverkürzung auf 38,5 Std. ab 1.1.27. sowie eine Urlaubsverlängerung auf 30 Tage, ab 9 Beschäftigungsjahre auf 32 Tage, sowie eine Mindestruhezeit von 11 Stunden vereinbart.
Anders als in den letzten Tarifrunden Nahverkehr gab es in diesem Jahr keine gemeinsame Kampagne von ver. di und Fridays for Future. Dafür scheint es bei Fridays for Future keine Kapazitäten mehr zu geben. Aber auch ohne diese gemeinsame Arbeit bleibt das Ziel den ÖPNV auszubauen wichtig. Gerade im Verkehr verfehlt Deutschland seit Jahren sämtliche Klimaziele. Das dies ein zäher Kampf sein würde, bei der Dominanz der Automobilindustrie, war von Anfang an klar. Mit der jetzigen Bundesregierung ist es noch mal schwieriger geworden, in der eine Lobbyistin der fossilen Industrie Wirtschaftsministerin ist. Alles zusammen ergeben die Abschlüsse ein buntes Bild. Für ver.di geht es darum, die Arbeitsbedingungen durch eine Erhöhung der Zuschläge und um reale Entlastung durch mehr Freizeit zu verbessern. Dies ist zumindest in Berlin und NRW gelungen. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Tarifbezirke dem folgen.
Um den ÖPNV weiter auszubauen, braucht es gesellschaftliche Bewegung von Gewerkschaften und Klimabewegung, um Druck auf Regierungen und Parlamente auszuüben. Die Möglichkeiten kommunaler Verkehrsunternehmen hängen von den finanziellen Mitteln ab, die von den Regierungen und Rathäusern zur Verfügung gestellt werden. In der Tarifrunde wurde einmal mehr deutlich, wie schwer es den Gewerkschaften fällt, ihre Forderungen auch durchzusetzen. Sie waren von vornherein nicht sehr radikal, sondern eher nach dem „Machbaren“ ausgerichtet. Trotzdem sind Forderungen nach kollektiver Arbeitszeitverkürzung eher die Ausnahme heutzutage. Erfreulich, dass zumindest kleine Schritte in der Tarifrunde Nahverkehr durchgesetzt wurden. Und auch die Verlängerung des Jahresurlaubs auf bis zu 33 Tage ist erwähnenswert. Bleibt zu hoffen, dass es in den noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen in den anderen Landesbezirken dazu ebenfalls positive Ergebnisse gibt. Die Abschlüsse zu den Lohntarifverträgen sind zwar besser als die Ergebnisse im ÖD Länder, werden sich aber als nicht ausreichend erweisen, um die jetzt wieder anziehenden Preissteigerungen aufzufangen.
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Helmut Born, 74 Jahre alt, ist Gewerkschaftsaktivist in ver.di-Linke NRW und Mitglied in der ISO und der Partei Die Linke. |
Dieser Artikel erschien in die internationale Nr. 3/2026 (Mai/Juni 2026). Auch bei intersoz.org. | Startseite | Impressum | Datenschutz