Islamische Republik Iran: kapitalistisch-theokratisch-patriarchalisch

Seit der Ermordung von Mahsa Jina Amini durch die „Sittenpolizei“ wegen einer nicht korrekt unter dem Schleier verborgenen Haarlocke kommt die Islamische Republik nicht mehr zur Ruhe.

Babak Kia

Dieser Mord war der „Blutstropfen“, der das Fass zum Überlaufen brachte. Seit [nunmehr sechs] Monaten stehen Frauen, Jugendliche und nationale Minderheiten (Kurden, Belutschen, Araber, Aseris etc.) an vorderster Front der Proteste. Der Mord an Mahsa Jina Amini hat erneut den frauenfeindlichen Charakter der Grundlagen und Gesetze der theokratischen Diktatur deutlich gemacht.


Der Beginn der Mullah-Herrschaft


Ayatollah Chomeini

1.2.1979, Foto: unbekannt

 

Auf der Grundlage einer patriarchalischen, ungleichen Gesellschaft und der Religiosität eines Großteils der Bevölkerung haben die regierenden Mullahs nach 1979 eine Reihe von Gesetzen eingeführt, die auf der Scharia und dem Schiismus basieren. Für Khomeini „muss alles islamisch sein“. Die Frauen sind seither Zielscheibe einer ganzen Reihe von diskriminierenden Maßnahmen, die die totale Kontrolle der Männer über ihren Körper und ihr Leben begründen. Der Schleierzwang wird damit „gerechtfertigt“, dass die Haare der Frauen sexuelle Provokationen bewirken.

Während Frauen und Männer noch gleichermaßen an der Revolution von 1979 gegen das Schahregime beteiligt waren, mobilisierte das neue Regime sofort seine Anhänger, um die Frauen wieder zuhause einzusperren. Unter dem Slogan „ya roussari, ya toussari“, den man mit „Schleier oder Prügel“ übersetzen kann, wurde ein ganzes Arsenal an Gesetzen und Institutionen geschaffen und es wurden Brigaden eingerichtet, die diese neue Politik gewaltsam durchsetzen sollten. Natürlich ging dies nicht ohne Widerstand ab, und zwar schon seit Beginn des islamischen Regimes. Die Massendemonstration iranischer Frauen (trotz Verbots) am 8. März 1979 gegen diese phallokratische Orientierung und gegen den Schleierzwang markiert den Beginn eines individuellen und kollektiven Widerstands der Frauen, der bis heute anhält.

Die Einführung des Kopftuchzwangs wurde von anderen Maßnahmen begleitet, wie der Entlassung von Frauen aus Arbeitsplätzen, die als Männerdomäne gelten, der Segregation im Gesundheitssystem oder im Bildungswesen und in der gesamten Öffentlichkeit. All diese und viele weitere Maßnahmen zielen darauf ab, Frauen aus der Öffentlichkeit zu vertreiben und sie mit Macht sozial und politisch kontrollieren zu wollen.

Die jüngsten Statistiken der Islamischen Republik aus dem Jahr 2017 zeigen, dass alle rechtlichen Bestimmungen des Regimes den gleichberechtigten Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt behindern. Obwohl die Hälfte der Hochschulabsolvent*innen Frauen sind, haben nur 14,9 % von ihnen einen Arbeitsplatz, verglichen mit 64,1 % der Männer. Offiziell lag die Arbeitslosenquote von Frauen 2017 bei 20,7 % und war damit doppelt so hoch wie die der Männer.


Das Zivilgesetzbuch als Instrument der Unterdrückung


Das vom theokratischen Regime eingeführte Zivilgesetzbuch bestimmt den Ehemann zum Familienoberhaupt. Als solcher kann er seiner Frau verbieten zu arbeiten. Auch die Beantragung eines Reisepasses bedarf der Genehmigung des Ehemannes. Außer in einigen Ausnahmefällen können sich Frauen nicht ohne die Zustimmung ihres Mannes scheiden lassen. Schwangerschaftsabbrüche sind verboten.

Nach den geltenden Gesetzen wird ein Mann oder eine Frau, der oder die eine sexuelle Beziehung außerhalb der Ehe eingeht, zum Tode durch Steinigung verurteilt. Gleichzeitig erlaubt das Regime Polygamie. Ein Mann kann eine zeitlich begrenzte Ehe mit so vielen Frauen eingehen, wie er möchte. Er kann auch mit vier Frauen auf unbestimmte Zeit verheiratet sein. Wenn er diese Zahl überschreitet, kann er in der Praxis immer geltend machen, dass es sich um eine vorübergehende Ehe handelte. Bei einer identischen Straftat hat ein Mann also die Möglichkeit, der Todesstrafe zu entgehen, indem er sich auf die geltenden Gesetze beruft, während bei Frauen die Hinrichtung durch Steinigung vollzogen wird.

      
Mehr dazu
Peyman Jafari: Der Aufstand hat eine revolutionäre Dynamik entwickelt, die internationale Nr. 2/2023 (März/April 2023)
Internationaler Aufruf: Frau, Leben, Freiheit, die internationale Nr. 2/2023 (März/April 2023). Auch bei intersoz.org
Babak Kia: Kurze Chronik der Unterdrückung, die internationale Nr. 1/2023 (Januar/Februar 2023) (nur online). Auch bei intersoz.org
Interview mit Amir Kianpur: Das Besondere an den aktuellen Protesten im Iran, die internationale Nr. 1/2023 (Januar/Februar 2023)
 

Das Bürgerliche Gesetzbuch betrachtet die Heirat von Mädchen im Alter von achteinhalb Jahren als legal. Für einen Jungen liegt das gesetzliche Alter bei 15 Jahren. Es erlaubt auch „den Akt der Eheschließung vor der Pubertät“ mit der Zustimmung des „gesetzlichen Vertreters“ des Mädchens. Der Vater oder Großvater kann z. B. seine zweijährige Tochter oder Enkelin mit einem 60-jährigen Mann zwangsverheiraten und dafür eine „Mitgift“, das sogenannte „Milchrecht“, erhalten. Die Mutter hat kein Recht, sich einzumischen.

Es würde zu weit führen, alle diskriminierenden Bestimmungen oder all die physische, seelische und soziale Gewalt, die die Frauen erleiden, im Detail zu beschreiben.

Die aktuelle Protestwelle ist Teil des sozialen, politischen, demokratischen und feministischen Widerstands der letzten 43 Jahre. Die jetzige Bewegung hat dem feministischen Bewusstsein der iranischen Gesellschaft einen großen Sprung nach vorn beschert, und unabhängig vom Ausgang der Revolte wird es kein Zurück mehr geben. Die Islamische Republik ist eine kapitalistische, patriarchalische und obskurantistische Theokratie. Mehr denn je brauchen die Völker des Irans und in erster Linie die Frauen, die Arbeiter*innen und die unterdrückten nationalen, religiösen und sexuellen Minderheiten die Solidarität der radikalen Linken, der fortschrittlichen Kräfte und der Gewerkschaften.

Aus: l’Anticapitaliste 637 vom 17.11.2022
Übersetzung: MiWe



Dieser Artikel erschien in die internationale Nr. 2/2023 (März/April 2023). | Startseite | Impressum | Datenschutz