Theorie

Ein Beitrag zur Klassenzugehörigkeit

Die folgenden Ausführungen gehen im ersten Teil kritisch auf einen Beitrag von Thomas Goes ein. [1] Im zweiten Teil soll positiv dargestellt werden, wie eine Klassenanalyse aussehen könnte. Im dritten Teil werden einige daraus abzuleitende Schlussfolgerungen zur Diskussion gestellt. [2]

Jakob Schäfer


I. Kritische Betrachtung des Beitrags von Thomas Goes


Trotz einiger Änderungen im Verlauf der letzten zwei Jahre ist Thomas Goes’ Konzeption einer Klassenanalyse nur vor dem Hintergrund zu verstehen, den er in der Einleitung zu seinem neuesten Beitrag folgendermaßen umreißt: „Und schließlich, drittens, die Vertreter*innen einer populistischen Klassenpolitik, die sich auf linkspopulistische Strategien beziehen. Theoretischer Bezugspunkt sind dabei für einige die popular zugänglicheren Arbeiten des Postmarxismus, nicht zuletzt von Chantal Mouffe, für andere eine an Gramsci und Poulantzas orientierte Gesellschaftsanalyse (Goes/Bock 2017).“ [3]

Vor allem nach der Lektüre des Beitrags in Candeias/Dörre/Goes stellt sich die Frage nach der Zielsetzung. Goes formuliert es so: „Wie mobilisieren sich Klassen, ausgehend von den Klassenstrukturen? Über welche Ressourcen verfügen sie, welche Rolle spielen ideologische Vergesellschaftung und subjektive Verarbeitungsweisen? Diese Fragen bewegen sich an der Schnittstelle zu der Frage nach Potenzialen für eine verbindende Klassenpolitik.“ [4] Es drängt sich allerdings der Verdacht auf, dass es bei seinen Einteilungen in verschiedene „populare Klassen“ um eine theoretische Rechtfertigung für die politische Strategie des Linkspopulismus geht, die er zusammen mit Violetta Bock in ihrem gemeinsam geschriebenen Buch dargelegt hatte und auf die ich bereits kritisch eingegangen bin. [5]

Wir wollen uns hier auf den Beitrag für die Zeitschrift Z konzentrieren und die Frage stellen, ob der Versuch „verbindender Klassenpolitik“ überhaupt Sinn macht, wenn man vorher die Klasse analytisch auseinandergerissen hat.

Goes’ besagter Beitrag hat gegenüber so manchen anderen Artikeln der letzten Zeit den unzweifelhaften Vorzug, dass er sich nicht an nur einem Kriterium zur Bestimmung der Klassenzugehörigkeit festhält. Dennoch sind gravierende Einwände vorzubringen.

Goes unterscheidet das traditionelle Kleinbürgertum (Kleinunternehmer und Handwerker, Kleinhändler …) vom „neuen Kleinbürgertum“. Zu letzterem rechnet er die „Soloselbständigen“. „Sie besitzen Produktionsmittel, arbeiten selbst und beschäftigen nur ergänzend sehr wenige Arbeitskräfte. Zu unterscheiden ist davon das Kleinkapital, das regulär mehrere Arbeitskräfte beschäftigt.“ (Goes, in Z, a. a. O. S. 116)

Hier nun aber klärt Goes nicht ausreichend, wo denn die Grenzen verlaufen, etwa auf der einen Seite zu den Scheinselbständigen und auf der anderen Seite gegenüber dem traditionellen Kleinbürger, also beispielsweise dem kleinen Handwerker, der ständig Beschäftigte hat, aber eben nur zwei oder drei.

Beim „neuen Kleinbürgertum“ wäre der Begriff der Zwischenklasse (m. E. besser: Zwischenschicht) in gewisser Weise berechtigt, denn es ist nicht von vornherein ausgemacht, wohin diese Gruppe von Menschen (wenn wir sie denn mal klarer abgegrenzt haben) soziologisch tendiert. Genau genommen, trifft dies aber auch auf große Teile des „alten“ Kleinbürgertums zu, weshalb es durchaus genügen würde, innerhalb des Kleinbürgertums zwischen alten (traditionellen) Schichten und neuen Schichten zu unterscheiden.

Hilft die Kategorie der „Zwischenklasse“ weiter?

Wenig hilfreich und eher irreführend ist meines Erachtens die Begrifflichkeit der „lohnabhängigen Zwischenklasse“, die Thomas Goes für unterschiedliche Schichten benutzt, die er – entlang seiner Kriterien – weder der Bourgeoisie noch der Arbeiter*innenklasse noch dem alten oder dem neuen Kleinbürgertum zurechnet.

Schon bei der Begründung für diese Einteilung kann ich nur zum Teil mitgehen. Er schreibt: „Zur Arbeiter*innenklasse gehört man nicht aufgrund einer bestimmten Einkommenshöhe, aufgrund von Qualifikation bzw. Bildungsabschlüssen (und auch nicht aufgrund der schieren Lohnabhängigkeit) [soweit ist dies noch völlig unstrittig], sondern aufgrund einer grundsätzlich konflikthaften Beziehung zum Kapital, die mit sozioökonomischer Verwundbarkeit, Ausbeutung und Disziplinierung der Arbeitskraft verbunden ist (Moody 2014, 7) [6].“  [7]

Er erläutert sodann: „Entscheidend für die Klassenzugehörigkeit ist die Stellung innerhalb der gesamten gesellschaftlichen Arbeitsteilung (Dörre a. a. O. S. 44). Dazu gehört neben einer ökonomischen auch eine politische und ideologische Arbeitsteilung (Poulantzas 1975, 14) [8] Wie oben bereits angedeutet wurde, liegt sie der Herausbildung von Apparaten zugrunde, die Herrschaft über und Integration der Arbeiter*innenklasse organisieren und so zur Reproduktion der Klassenverhältnisse beitragen. Das sind zum einen bürokratische Apparate innerhalb der Unternehmen und damit Teile des ‚Gesamtarbeiters‘, die bürokratische Kontrolle ausüben und aufgrund der geistigen Arbeitsteilung Wissen monopolisieren. Beides trägt zur Beherrschung der enteigneten unmittelbaren Produzent*innen bei. Zum anderen sind es die ideologischen und repressiven Apparate, des Staates [....]“ (Goes in Z 118, S. 117).

Und weiter: „Angehörige der lohnabhängigen Zwischenklasse arbeiten in diesen Apparaten [….]“ Dann zitiert er Milios/Economakis [9]: „Sie [die Angehörigen der Apparate] üben folgende Funktionen aus: Sie sichern die Extraktion des Mehrwerts, z. B. indem sie den Produktionsprozess überwachen und kontrollieren (Techniker, Ingenieure). Sie sichern die Kohäsion der kapitalistischen Macht (staatliche Verwaltung, Justizapparat, Militär usw.) sowie die Systematisierung und Verbreitung der herrschenden Ideologie, etwa durch das Erziehungswesen.“ (Goes a. a. O. S. 117 f)

Da wird nun plötzlich die Berufsausübung und der Arbeitsplatz – wenn er Teil des Beherrschungs- und Unterdrückungsapparats ist – so entscheidend, dass die Frage der materiellen Lage der Betroffenen für die Klassenzugehörigkeit plötzlich gar keine bedeutende Rolle mehr spielt. Und da man diese Menschen nicht dem Bürgertum zuordnen kann, erklärt Goes sie zur „Zwischenklasse“, und zwar völlig unabhängig von den großen Unterschieden materieller Absicherung innerhalb dieser Personengruppe, von den konkreten Arbeitsinhalten noch ganz abgesehen!

Um es etwas plastischer zu machen: Gemäß dieser Analysemethode wechselt z. B. ein Ingenieur mit einem Jahreseinkommen von beispielsweise 45 000 € mit seinem Arbeitsplatz (innerhalb desselben Unternehmens) von einer beaufsichtigenden Tätigkeit zu einer rein technischen Tätigkeit – wenn er z. B. ins Konstruktionsbüro (an eine CAD-Anlage) versetzt wird – nicht nur den konkreten Arbeitslatz (das Büro), sondern auch seine Klassenzugehörigkeit. Vorher war er Teil der „lohnabhängigen Zwischenklasse“ und jetzt ist er Teil der Arbeiter*innenklasse. Und all dies, obwohl er nicht abgruppiert wurde, keine Änderungskündigung bekommen hat, er die ganze Sache auch nicht als Disziplinierung versteht, ja vielleicht als Aufstieg und Chance auf künftige Einkommenssteigerungen usw. Trotzdem befindet er sich nach seiner Versetzung (und möglicherweise materiellen Besserstellung) näher am Proletariat als vorher? Oder gehört er jetzt immer noch zu lohnabhängigen Zwischenklasse, weil er ja über Wissen verfügt? Würden in dem Fall nicht zig Millionen Beschäftigter zur lohnabhängigen Zwischenklasse gehören?

So muss die Kategorie der „lohnabhängigen Zwischenklasse“ doch als eine willkürliche erscheinen.

Nicht auf den Status kommt es an

Ganz bestimmt ist die konkrete Funktion eines beim Staat oder einem Unternehmen Beschäftigten von nicht unerheblicher Bedeutung. Aber dies macht sich nicht – jedenfalls nicht ausreichend oder gar erschöpfend – an dem Status oder dem Arbeitsplatz fest. Thomas Goes schlägt (neben den Ingenieuren, Technikern usw.) ganz einfach alle „1,8 Mio. Beamte, Richter*innen und Soldat*innen“ der „lohnabhängigen Zwischenklasse“ zu. Was ist z. B. mit den einfachen Postbeamt*innen oder Bahnbeamt*innen, die es ja immer noch gibt? Oder mit vielen Landesbeamt*innen, die nur begrenzte (oder gar keine) hoheitlichen Tätigkeiten ausüben? Mit wem haben sie real mehr gemeinsam: mit dem Facharbeiter beim Daimler oder mit einem Vertreter des Kleinbürgertums bzw. des Bürgertums? Anderes Beispiel: Ist ein Scheinselbständiger, der zwar einen eigenen Lkw hat, der aber von den Transportaufträgen eines Großunternehmens abhängig ist, nun ein Kleinbürger oder ist er nicht doch sinnvollerweise faktisch der Arbeiter*innenklasse zuzurechnen? Was spielt die größere Rolle, die formale Unabhängigkeit oder die tatsächliche Abhängigkeit von den Verwertungsinteressen der auftraggebenden Großunternehmen?

In dem 2017 zusammen mit Violetta Bock veröffentlichten Buch und deutlicher noch in der Erwiderung auf die Kritik an ihrem Buch [10] hatten Thomas Goes und Violetta Bock die Staatsbediensteten (zusammen mit anderen „nicht-produktiv“ Beschäftigten) dem nicht mehrwertproduzierenden „lohnabhängigen Kleinbürgertum“ zugerechnet. [11]

Nun (in Z Nr. 118) nennt Thomas Goes diese Personengruppen „lohnabhängige Zwischenklasse“. An den Verwirrung stiftenden Kriterien hat das aber leider nichts wirklich geändert. Deswegen können wir zu der grundsätzlichen Frage Lutz Getzschmann zitieren: „Nun hat die stürmische Entwicklung der Produktivität wie auch die Ausweitung und Umstrukturierung des Staates und der diversen Dienstleistungs- und Reproduktionsformen der Klasse und der Produktionsverhältnisse dafür gesorgt, dass in der Tat ein erheblicher Teil der Lohnarbeiter*innenklasse nicht mehr unmittelbar an der Mehrwerterzeugung beteiligt ist, dafür aber daran, die Reproduktion der Ware Arbeitskraft zu gewährleisten, namentlich im Erziehungs-, Bildungs- und Sozialbereich sowie in den Gesundheitsberufen. Und selbstverständlich gehören, allen Illusionen der Betroffenen zum Trotz, auch diese Gruppen, wie Erzieher*innen, Sozialarbeiter*innen, Lehrer*innen zwar nicht zum unmittelbar mehrwerterzeugenden Kern der Lohnarbeiter*innenklasse, aber durchaus zur Lohnarbeiter*innenklasse als solcher.

Die Bedingungen, unter denen sie an der Reproduktion der Ware Arbeitskraft arbeiten, unterscheiden sich sicherlich von Land zu Land. Anders als in Deutschland sind etwa die Lehrer*innen in den meisten Ländern weder verbeamtet noch besonders gut bezahlt und stellen in den Arbeiter*innenbewegungen dort häufig einen recht militanten und organisierten Teil der Klassenavantgarde dar.“ [12]

Und: „Dieses Spektrum umfasst ferner das Krankenpflegepersonal und das reguläre ärztliche Personal in den Krankenhäusern, die für die gesundheitliche Wiederherstellung der Arbeitskraft zuständig sind, bis hin zu Sozialarbeiter*innen, deren Aufgabe um die soziale und psychologische Einhegung der aus dem teilweise oder ganz, temporär oder dauerhaft aus dem Verwertungsprozess für das Kapital herausgefallenen Lohnarbeiter*innen kreist und deren Tätigkeitsfeld zum Teil auf die Wiedereingliederung der Betroffenen in den Arbeitsprozess, teilweise auf die Verminderung der sozialen Folgekosten für Staat und Kapital abzielt, sind all diese Beschäftigten mit unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen, Qualifikationsprofilen und Arbeitsbedingungen als unproduktive Arbeiter*innen anzusehen, deren Kosten für Arbeitsmittel, Löhne und benötigte Infrastruktur über Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge in die Gesamtrechnung des Werts der Ware Arbeitskraft eingehen.“ [13]

„Oder um ein anderes Beispiel zu nennen: Die Beschäftigten in einem privatisierten Krankenhaus, etwa des Asklepius-Konzerns, mit deren Arbeit Mehrwert erzeugt wird und die der direkten Marktkonkurrenz unterworfen sind, sind in keiner anderen Weise lohnabhängig als die Beschäftigten eines öffentlich-rechtlichen Kreiskrankenhauses und auch klassenmäßig nicht anderes zu fassen. Alles andere wäre absurd. […] Worin soll eigentlich – hinsichtlich des Arbeitsinhalts und ihrer Funktion für das Kapital und den ideellen Gesamtkapitalisten – der Unterschied zwischen einer verbeamteten und einer angestellten Lehrkraft, einer prekären Honorarlehrkraft des Staates und einer solchen bei einem privaten Bildungsträger bestehen?“ [14]

In der Zwischenzeit (zumindest mit dem Artikel in Z Nr. 118 vom Juni 2019) erkennt Goes sehr wohl die Rolle des „Gesamtarbeiters“, wie Marx ihn nennt, an. Aber mit der Heraussonderung der Faktoren „Wissen“ und „Macht“ als entscheidende Kriterien ordnet er einen bedeutenden Teil der Arbeiter*innenklasse zwar jetzt nicht mehr dem Kleinbürgertum zu, aber der „lohnabhängigen Zwischenklasse“, was weiterhin nicht überzeugen kann.

In ähnlicher Form verfährt Goes auch in seinem Beitrag in Candeias/Goes/Dörre (a. a. O.) und führt hier zum ersten Mal auch eine Grafik an, in der die verschiedenen Schichten und Klassen mit Prozentzahlen versehen sind (a. a. O. S. 89). Leider wird überhaupt nicht ersichtlich, auf welche Weise er zu diesen Prozentzahlen kommt. Schlimmer noch: In der Tabelle auf der gleichen Seite ist z. B. in der Spalte „Lohnabhängig“ (die andere Spalte ist mit Besitzer*innen von Produktionsmitteln“ überschrieben) – nach der Kategorie „Klasse der Arbeiter*innen“ und der Kategorie der „lohnabhängigen Zwischenklasse“ in der letzten Zeile folgende Kategorie aufgeführt: „Bürgertum – leitende Manager*innen und Staatsspitzen.“ Ihm fällt gar nicht auf, dass hier der Begriff „Lohnabhängigkeit“ jeglichen materiellen Inhalts beraubt ist.


II. Zur positiven Bestimmung einiger Elemente für eine Klassenanalyse.


1.) Die auf der Warenproduktion basierende Wirtschaftsordnung ist die Grundlage für die Klassenspaltung, für die daraus resultierenden gegensätzlichen Interessen und für die sich daraus ergebenden destruktiven gesellschaftlichen Auswirkungen. Negativ betroffen ist die große Mehrheit der Bevölkerung.

Die Untersuchung der Klassenspaltung ist deshalb keine selbstgenügsame soziologische Betrachtung von Statistiken oder Statusunterschieden. Es muss dabei immer darum gehen, herauszufinden, wer in der warenproduzierenden Gesellschaftsordnung welche objektiven Interessen hat, um daraus ableitend ein Programm zu entwickeln, das auf eine Überwindung nicht nur der existierenden Klassenspaltung, sondern der Klassengesellschaft überhaupt abzielt.

Meinungen und aktuelle Bewusstseinsstände dürfen nur die Vermittlung des Programms beeinflussen (an welchem Punkt setzt man am günstigsten an und wie bringt man die Argumente am besten „rüber“), nicht aber die strategische Orientierung.

Für die Entwicklung eines solchen Programms, das nicht am Schreibtisch zu entwerfen ist (!), wofür aber der „organische Intellektuelle“ (Gramsci) wichtige Beiträge liefern sollte, tun sich folgende Schwierigkeiten auf:

Die Herrschenden sind bestrebt (und dabei auch großenteils erfolgreich), die Klassenspaltung entweder als nicht gegeben oder zumindest als naturgegeben erscheinen zu lassen. Dies wird heute ganz besonders durch Statuszuschreibungen oder Selbstzuschreibungen befördert, die genau von dieser Klassenspaltung ablenken. Dazu zählen solch willkürlichen Unterscheidungen wie Arbeiter – Angestellte oder Mittelschicht – Unterschicht usw. Auch die Zuschreibungen „oben“ und „unten“ sind für die kollektive Ausarbeitung eines umstürzlerischen Programms durch die Betroffenen nicht hilfreich. Sie sollten bestenfalls eine Auswirkung auf den Anknüpfungspunkt für die Diskussion haben. Zentrales Anliegen klassenkämpferischer Kräfte muss es sein, dieses „Oben“ und dieses „Unten“ zu konkretisieren und begrifflich wie auch inhaltlich zu korrigieren, weil sonst eine vorwärtstreibende Diskussion verbaut bleibt.

Die Unterschiede bei Entgelt und Arbeitsbedingungen sind innerhalb des Bereichs, den man früher als den „Arbeiterbereich“ bezeichnete, viel bedeutsamer als der Unterschied zwischen einer Facharbeiterin einer Stammbelegschaft und einem Angestellten in der gleichen Belegschaft.

Denn die Fragmentierung und Segmentierung durchzieht alle Bereiche. Von Befristungen, Leiharbeitsverhältnissen usw. sind auch Angestellte betroffen. Die Prekarisierung erfasst heute mehr als ein Drittel der abhängig Beschäftigten. Auch der Trend zur ‚prekären Vollerwerbsgesellschaft‘ hat sich auf hohem Niveau weiter stabilisiert.

2.) Die unterschiedlichen Teilinteressen und die gemeinsamen Gesamtinteressen sind nicht davon abhängig, welches gerade das aktuelle Bewusstsein ist. Es ist auch nicht davon abhängig, welche Kämpfe gerade stattfinden. Der Zerfall der „traditionellen“ Arbeiter*innenbewegung ist ein Produkt, aber auch ein Produzent des in weiten Teilen verschwundenen Klassenbewusstseins. Da sich aber der Klassenkampf von oben fortsetzt und die Lage für große Teile der Lohnabhängigen sich nicht gerade verbessert – und heute aber die Klasse zum Glück nicht atomisiert ist –, wird es auch in Zukunft Gegenwehr geben. Der Kampf ist die materielle Grundlage für einen Anstieg des Klassenbewusstseins.

Zu den Kriterien

Was sind nun maßgebliche Kriterien für die Zuordnung von Personengruppen zu der einen oder zur anderen Klasse?

1.Das Direktionsrecht: Wer bestimmt über Inhalt und Form der Arbeit? Wer legt fest, was und wie (unter welchen Bedingungen) gearbeitet wird? Allein der Blick auf dieses Kriterium macht schon deutlich, wie mächtig und tatsächlich unabhängig eine angestellte (oder verbeamtete) Person ist.

2.Wer „profitiert“ von dieser Arbeit? Tauscht sich diese Arbeit gegen Kapital aus oder erfolgt sie auf „eigene Rechnung“?

Nicht entscheidend ist, ob mit der Arbeit materielle Güter oder Dienstleistungen erzeugt werden. Schon bei Marx geht es um den gesellschaftlichen Gesamtarbeiter und keineswegs nur um diejenigen, die in der materiellen Produktion ihre Arbeitskraft verkaufen. [15] Ausschlaggebend für Marx ist die Verwertung des Kapitals, ganz gleich, wo dieses angelegt ist, ob im Bankgeschäft, im Handel oder im Dienstleistungssektor.

Schon im I. Band des Kapitals liefert Marx einen entscheidenden Hinweis: „…erlaubt die außerordentlich erhöhte Produktivität in der Sphäre der großen Industrie, begleitet, wie sie ist, von intensiv und extensiv gesteigerter Ausbeutung der Arbeitskraft in allen übrigen Produktionssphären, einen stets größren Teil der Arbeiterklasse unproduktiv zu verwenden und so namentlich die alten Haussklaven unter dem Namen der ‚dienenden Klasse‘, wie Bediente, Mägde, Lakaien usw. stets massenhafter zu reproduzieren.“ (MEW 23: 469)

3. Das dritte, ganz wesentliche Kriterium ist die wirkliche Abhängigkeit vom Verkauf der Ware Arbeitskraft. Auch und ganz besonders hier geht es nicht um das formale Beschäftigungsverhältnis, sondern einzig und allein darum, ob jemand auf das Anbieten seiner Ware Arbeitskraft (und sei es, um als Erwerbsloser Transferzahlungen zu erhalten) verzichten kann, ohne im Lebensstandard gewaltig abzusinken. Ein(e) Manager*in also, der /die mit einem Jahresgehalt von einer Million Euro schon nach wenigen Jahren so viel auf die Seite legen konnte, dass er/sie nicht mehr arbeiten muss, kann logischerweise nicht zur Arbeiter*innenklasse gerechnet werden. Auf der anderen Seite aber eine Trennung in der Klassenzugehörigkeit vornehmen zu wollen zwischen einem in der Industrie Beschäftigten und einem einfachen Postbeamten ist nicht nur eine formale Willkürlichkeit (der beamtete Lokführer verdient weniger als viele abhängig Beschäftigte in der Industrie), es wird auch der realen Ausbeutungssituation nicht gerecht, von der Entfremdung und anderen Faktoren noch ganz zu schweigen.

4. Für einen Teil der Erwerbstätigen kommt ein weiteres wesentliches Moment zur Bestimmung ihrer Interessenlage hinzu: Wie stark ist ihre Tätigkeit und ist ihre Macht institutionell mit den Strukturen der bürgerlichen Gesellschaftsordnung verbunden? Dies betrifft in erster Linie die jeweilige Stellung im Staatsapparat, kann aber auch in Privatunternehmen als herausragendes und dann letztlich bestimmendes Kriterium eine Rolle spielen.

Welche Größenordnungen?

Wer ist nun konkret der Arbeiter*innenklasse zuzuordnen und von welchen Größenordnungen sprechen wir in der Bundesrepublik? Die Angaben des Statistischen Bundesamtes sind an einigen Stellen nach Kriterien sortiert, die uns nicht viel nützen, aber die Größenordnungen lassen sich dennoch indirekt erschließen. Wir gehen von einer Gesamtzahl der (2018) statistisch erfassten Erwerbstätigen von 44,3 Mio. aus. Zusammen mit den in der Statistik erfassten zusätzlichen 1,7 Mio. „aktiv am Arbeitsmarkt verfügbaren Erwerbspersonen“, sind wir dann bei insgesamt 46 Mio. (Die unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten sind hierin erfasst, nicht aber die verdeckt Erwerbslosen, die „stille Reserve“, deren Zahl heute auf 1,5 – 2,5 Mio. geschätzt wird.).

Zur Arbeiter*innenklasse gehören diejenigen, die nach den o. g. Kriterien (nicht nur der Form nach) abhängig beschäftigt sind, kein Direktionsrecht ausüben und auch keine Leitungsfunktion oder Macht in staatlichen Stellen ausüben.

Ein Polizeipräsident, ein Richter oder ein hoher Ministerialbeamter können nicht als Teil der Arbeiter*innenklasse angesehen werden. Auf der anderen Seite sind die Scheinselbständigen natürlich Teil der Arbeiter*innenklasse. Nicht dazu gehören aber diejenigen, die mit ihrem Kleinbetrieb ein auskömmliches Einkommen erzielen und materiell und politisch andere Interessen haben als z. B. die bei ihnen abhängig Beschäftigten. Zu diesen „Kleinbürgern“ gehören die Großbauern genauso wie die Zahnärzte oder der Handwerker, der etwa zehn Gesellen oder Gehilfen angestellt hat.

Von besonderer Bedeutung ist die Zahl der Solo-Selbstständigen, die von 1,84 Mio. im Jahr 2000 auf 2,31 Millionen im Jahr 2017 gestiegen ist. „Weit weniger Veränderungen gab es bei den Selbstständigen mit eigenen Beschäftigten. Deren Zahl lag im vergangenen Jahr [2016] bei 1,83 Millionen, 2000 waren es 1,8 Millionen. […] 2016 bezogen etwas mehr als 105 000 Selbstständige ergänzende Hartz-IV-Leistungen.‘“ (WirtschaftsWoche). Die Entscheidung zur „Selbstständigkeit“ ist in mindestens einem Viertel der Fälle keine freiwillige.

Die Zahl der wirklich Selbständigen unter den Erwerbspersonen, also die mit anderen Klasseninteressen als jenen der abhängig Beschäftigten und Erwerbslosen oder Scheinselbständigen hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht nennenswert verändert. Sie schwankt zwischen 4 und 4,3 Millionen (der Höchststand lag 2012 bei 4,3 Mio.). „Auch die Zahl der Selbstständigen einschließlich mithelfender Familienangehöriger[Hervorhebung J. S.] sank im selben Zeitraum um 26 000 Personen (– 0,6 %) auf 4,3 Millionen.“ [16]

Die Zahl der traditionellen Freiberufler*innen (Ärzte usw.) stieg 2018 auf 1,4 Mio. Es ist nicht ganz einfach, eine einwandfreie Grenze zu ziehen, ab welchem Einkommen und ab welcher institutionellen Sicherheit (bzw. Unabhängigkeit) ein(e) Selbstständige(r) nicht durch andere fremdbestimmt ist und gleichzeitig so gut leben kann, dass wir bei ihm/ihr von anderen Klasseninteressen sprechen können (und sollten). Hier mögen unterschiedlich enge Maßstäbe angelegt werden, aber klar ist, dass ein Handwerker, der mehrere Menschen beschäftigt, keine „proletarische“ Klassenlage hat, auch dann nicht, wenn er im Monat kaum mehr als 3000 Euro netto zur Verfügung hat. Somit ist klar, dass die Kriterien „Entfremdung“ (wer hat das Direktionsrecht?) und materielle Lage immer im Zusammenhang gesehen werden müssen.

Zu denjenigen, die faktisch nicht auf den Verkauf ihrer Arbeitskraft angewiesen sind, gehören vor allem die gut bezahlten Manager*innen, obwohl sie formal den Status von Beschäftigten haben. Von den 3,9 Mio. „Führungskräften“ dürfte nach vorsichtigen Schätzungen etwa eine halbe Million dazu gehören. Ein Teil von ihnen gehört sogar zu den mehr als 19 000 Einkommensmillionären (andere Einkommensquellen sind Immobilienbesitz, Firmenanteile usw.). Ebenso wenig können als wirklich abhängig Beschäftigte all jene gelten, die genug geerbt haben (bzw. Aufsichtsratstantiemen beziehen) und gleichzeitig woanders noch in gut dotierter Stellung arbeiten. Die gut 1,3 Mio. Vermögensmillionäre bleiben bei der Betrachtung der Erwerbstätigen natürlich unberücksichtigt.

Neben der Höhe der Einkünfte und der Zugehörigkeit zum „gesellschaftlichen Gesamtarbeiter“ ist noch die Frage der institutionellen Machtposition (in der Regel verbunden mit starker Beschäftigungsabsicherung) zu berücksichtigen. So sind die höheren Beamten nicht in der Lage eines Lohnabhängigen. Als grobe Anhaltspunkte können die Besoldungsstufen dienen, also in etwa: ab A 16; ab B 2; ab R 2; teilweise W 2 (mindestens aber W 3).

Zusammen mit einem Teil der Soldaten (vornehmlich den Offizieren) sind dies im Bund: ca. 150 000; in den Ländern: ca. 120 000; in den Kommunen: 80 000; bei den Sozialversicherungen deutlich weniger als 10 000 Erwerbstätige. Zusammen sind das aber deutlich weniger als eine halbe Million Beschäftigte dieser Art, die nicht zur Arbeiter*innenklasse zu rechnen sind.

Wenn wir zusammenrechnen, kommen wir auf ca. 3 Mio. (maximal 4 Mio.). erwerbstätige Großbürger*innen und Kleinbürger*innen (ohne die Scheinselbständigen, wozu auch der größte Teil der 2,31 Mio. Soloselbständigen gehört).

Fazit meiner Berechnungen: Von den 46 Mio. Erwerbstätigen und Erwerbslosen gehören ca. 91 % zur Klasse der Lohnabhängigen (zum „gesellschaftlichen Gesamtarbeiter“), also zu den Menschen, die für ihren Lebensunterhalt nichts anderes zur Verfügung haben als das Anbieten (und den Verkauf) ihrer Arbeitskraft und die auch nicht über ausreichend Macht verfügen, dass sie keine Angst um ihre Beschäftigung zu haben brauchen. Mit anderen Abgrenzungen bei Managern, hohen Beamten oder den Selbständigen mag man im Extremfall auf 86 % respektive auf 94 % kommen, aber insgesamt ist dies – bei Zugrundelegung der o. g Kriterien – die Größenordnung.


III. Kursorischer Abriss einiger politischer Schlussfolgerungen


a.) Wer hat nun ein objektives Interesse an einem radikalen Umbau der Gesellschaft?

Natürlich müssen wir hier die disparaten Lebenslagen der Lohnabhängigen im Auge behalten.Ganz ohne Zweifel sind die unmittelbarsten Interessenlagen der abhängig Beschäftigten extrem unterschiedlich, je nachdem ob sie zur Stammbelegschaft eines Großbetriebs gehören oder ob sie prekär beschäftigt sind, vielleicht ohne Papiere usw. Auch die Selbsteinschätzungen liegen weit auseinander. Die spannende und an anderer Stelle zu vertiefende Frage ist nun: Was sind die einigenden Momente (basierend auf welchen gemeinsamen objektiven Grundinteressen)? Und daraus abzuleiten: Mit welchen Hebeln, mit welchen Instrumenten der gewerkschaftlichen und politischen Arbeit und mit welchem Programm (mit welchen Losungen) kann das gemeinsame Ziehen an einem Strang befördert werden?

Es ist letztendlich eine politische Bewertung (und geht über das Soziologische hinaus), an welcher Stelle man die anzunehmende Grenze zwischen den Verlierern (das ist die Minderheit) und den Gewinnern eines radikalen gesellschaftlichen Umbruchs ansiedelt. So kann man für die Gewinner*innen – unter Anwendung der hier dargelegten Methode – auf 86 bis 94 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung kommen.

Die Interessen der gesamten Menschheit als Maßstab für die Bereitschaft zur Änderung der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zu nehmen, führt in die Irre, denn aufgrund der gesellschaftlich bedingten Prägungen kann nicht von einem „die Menschheit“ einigenden Interesse ausgegangen werden. Nach wie vor (und nicht nur im vorrevolutionären Frankreich) handelt die herrschende Klasse nach dem Prinzip: „Après moi le déluge“ (Nach mir die Sintflut).

b.) Für welche Ziele sollten wir uns stark machen? Von welchen Zielen wollen wir die große Mehrheit der Bevölkerung überzeugen? Welche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung ist anzustreben und wer ist dafür auf welche Weise zu gewinnen?

      
Mehr dazu
Lutz Getzschmann: Einheit der Arbeiter*innenklasse vs. Bündnis von „Volksklassen, die internationale Nr. 2/2018 (März/April 2018)
Thomas Goes und Violetta Bock: Links und popular. Für eine organisierende, verbindende und populistische Linke, die internationale Nr. 1/2018 (Januar/Februar 2018)
Selim Ergunalp: Linkspopulismus – ein antikapitalistisches Konzept?, die internationale Nr. 6/2017 (November/Dezember 2017)
Jakob Schäfer: Mit linkem Populismus gegen die Eliten?, die internationale Nr. 6/2017 (November/Dezember 2017)
Daniel Tanuro: Die Renaissance des Populismus, die internationale Nr. 5/2017 (September/Oktober 2017)
Ernest Mandel: Methodisches zur Bestimmung der Klassennatur des bürgerlichen Staates, intersoz.org (~197x)
 

Dies sind im Grunde die spannendsten politischen Fragen, die sich aus jeder Beschäftigung mit Klassenanalyse ergeben bzw. ergeben sollten. Hier nur in der größtmöglichen Kürze: Die immer wieder aufs Neue Ungerechtigkeit und wachsende Ungleichheit erzeugende Wirtschafsordnung kann nur überwunden werden, wenn es nicht nur um eine Umverteilung von Reichtum geht, sondern wenn die Warenproduktion abgeschafft und durch eine demokratisch geplante Wirtschaft ersetzt wird, in der das Kollektiv (Marx nennt es die „assoziierten Produzenten“) gemeinsam darüber entscheidet, wie was und unter welchen Bedingungen produziert und verteilt wird.

c.) Was sind unmittelbare Schlussfolgerungen

Neu ist die größere Dringlichkeit, die ökologische und die soziale Frage miteinander zu verbinden. Nicht zuletzt deshalb geht es vor allem darum:

Das sind vermutlich Herkulesaufgaben, aber es ist die einzige Perspektive, die verhindert, dass wir uns im Kreis drehen bzw. sehenden Auges in die Klimakatastrophe treiben, von der Barbarei sich ausbreitender Kriege noch ganz abgesehen.

Um die Menschen mitzunehmen und dazu beizutragen, dass breitere Schichten sich aktivieren, müssen wirkliche Anstrengungen zur Ausarbeitung von eingängigen, überzeugenden Argumentationen unternommen werden, die deutlich machen, wo die gemeinsamen Interessen der großen Mehrheit der Bevölkerung liegen und wie mit diesem Kampf eine andere Welt durchsetzbar ist.

Voraussetzung dafür ist


Dieser Artikel erschien in die internationale Nr. 6/2019 (November/Dezember 2019). | Startseite | Impressum | Datenschutz


[1] „Klassen im Kapitalismus – aber warum und wie viele?“, abgedruckt in der Zeitschrift Z, Nr. 118 vom Juni 2019.

[2] Wir gehen hier nicht näher auf Thomas Goes’ im September 2019 erschienen Beitrag in Mario Candeias, Klaus Dörre und Thomas Goes „Demobilisierte Klassengesellschaft und Potenziale verbindender Klassenpolitik, Beiträge zur Klassenanalyse (2)“ ein. Darin Goes’ Beitrag: „Linke Potenziale und klassenpolitische Voraussetzungen. Empirische Befunde und Forschungsperspektiven“

[3] Candeias/Dörre/Thomas Goes, a. a. O. S. 58

[4] A. a. O. S. 59 f

[5] Thomas E. Goes/Violetta Bock: „Ein unanständiges Angebot? Mit linkem Populismus gegen Eliten und Rechte“, Köln (PapyRossa) 2017. Siehe hierzu auch: Jakob Schäfer: Mit linkem Populismus gegen die Eliten?, die internationale Nr. 6/2017 (November/Dezember 2017)

[6] Kim Moody: „On New Terrain. How Capital is Reshaping the Battleground of Class War”, Chicago 2017.

[7] Goes a. a. O. S. 116

[8] N. Poulantzas: „Klassen im Kapitalismus – heute“, Hamburg 1975

[9] Milios, J./Economakis, G.: „Mittelklassen, Klassenstellung und politische Klassenposition“ in PROKLA, Heft 176, S. 403-423

[10] Jakob Schäfer: Mit linkem Populismus gegen die Eliten?, die internationale Nr. 6/2017 (November/Dezember 2017), (S. 14 -18)

[11] So noch Anfang 2018, als sie auf die Kritik an ihrem Buch antworteten in: Thomas Goes, Violetta Bock: Links und popular. Für eine organisierende, verbindende und populistische Linke, die internationale Nr. 1/2018 (Januar/Februar 2018)

[12] Lutz Getzschmann: Einheit der Arbeiter*innenklasse vs. Bündnis von „Volksklassen, die internationale Nr. 2/2018 (März/April 2018), S. 10 f

[13] Getzschmann, a. a. O. S. 11

[14] Getzschmann, a. a. O. S. 12 f

[15] „Es ist ja eben das Eigentümliche der kapitalistischen Produktionsweise, die verschiedenen Arbeiten, also auch die Kopf- und Handarbeiten – oder die Arbeiten, in denen die eine oder die andere Seite vorwiegt, – zu trennen und an verschiedene Personen zu verteilen, was jedoch nicht hindert, dass das materielle Produkt das gemeinsame Produkt dieser Personen ist oder ihr gemeinsames Produkt in materiellem Reichtum vergegenständlicht; was andererseits ebenso wenig hindert oder gar nichts daran ändert, dass das Verhältnis jeder einzelnen dieser Personen das des Lohnarbeiters zum Kapital und in diesem eminenten Sinn das des produktiven Arbeiters ist.
Alle diese Personen sind nicht nur unmittelbar in der Produktion von materiellem Reichtum beschäftigt, sondern sie tauschen ihre Arbeit unmittelbar gegen das Geld als Kapital aus und reproduzieren daher unmittelbar außer ihrem Lohn einen Mehrwert für den Kapitalisten. Ihre Arbeit besteht aus bezahlter Arbeit plus unbezahlter Mehrarbeit.“ MEW 26.1: 387.

[16] Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 2.1.2018