Frankreich

Ausnahmezustand für die Arbeiterklasse

Einer der Kritikpunkte an der Festschreibung des Ausnahmezustands und dem Ausbau des repressiven Arsenals ist, dass dabei auch die sozialen Bewegungen und radikalen Arbeitskämpfe ins Visier genommen werden. Wie Recht die Kritiker haben, zeigt die Verurteilung der streikenden Arbeiter bei Goodyear. Rachida El Azzouzi führte das folgende Interview mit Vanessa Codaccioni am 15. Januar 2016 für die französische Website Mediapart.

Interview mit Vanessa Codaccioni

 Zwei Jahre Haft, darunter neun Monate ohne Bewährung im offenen Vollzug, weil sie zwei leitende Angestellte 30 Stunden lang ohne Gewaltanwendung festgehalten haben und obwohl beide sowie der Arbeitgeber ihre Klage zurückgezogen haben. Ein bisher einmalig hohes Strafmaß für die acht ehemaligen Beschäftigten von Goodyear, darunter fünf CGT-Gewerkschafter. [1] Wie sehen Sie das Urteil?

Vanessa Codaccioni: Das Urteil steht in der Tradition einer politischen und gewerkschaftsfeindlichen Repression, die sehr weit zurückreicht. Die Gewerkschaften wurden schon immer durch die Staatsgewalt unterdrückt, sei es durch polizeiliche Maßnahmen (Gewaltanwendung, Verhaftungen, Durchsuchung von Gewerkschaftshäusern, Polizeigewahrsam), sei es durch die Justiz, die Bewährungsstrafen, selten Gefängnisstrafen ohne Bewährung, zumeist aber Geldstrafen verhängen kann. Mal war die Repression stärker, mal schwächer. Besonders während des Kalten Krieges waren die Mitglieder der CGT einer sehr scharfen Repression ausgesetzt, angefangen beim großen Bergarbeiterstreik 1947 bis hin zur Protestdemonstration gegen General Ridgway im Mai 1952, eine der militantesten, die von der KPF jemals geführt worden ist und die mit der Verhaftung und Inhaftierung ihres Generalsekretärs wegen Verschwörung endete. In dieser Zeit sind darüber hinaus sehr viele Gewerkschaftsmitglieder und Funktionäre niedergeknüppelt, verhaftet, in Gewahrsam genommen oder bis zu ihrem Prozess eingesperrt worden. Ein anderes Beispiel ist der Algerienkrieg, während dessen Gewerkschaftsfunktionäre wegen ihrer antimilitaristischen und antikolonialistischen Tätigkeit verfolgt worden sind, auch wenn die Repression nicht mehr so blutig wie vorher war. Demnach gab es schon immer eine starke Repression in Frankreich gegen die Gewerkschaften und der Prozess wegen Goodyear steht in dieser Tradition.

 Welcher Sinn steckt hinter dieser Repression? Geht es um eine neue Qualität bei der Bestrafung?

Was hierbei verblüfft, ist die einzigartige Härte und Entschiedenheit dieses Urteils. Zum Beispiel sind 2013 fünfzehn Postler, darunter Olivier Besancenot, wegen Freiheitsberaubung im Rahmen einer Bürobesetzung bei der Post in Nanterre drei Jahre zuvor angeklagt worden. Zunächst wurden sie zu 1500 Euro Geldstrafe auf Bewährung verurteilt und später in der Berufung bis auf drei, bei denen die Geldstrafe bestätigt wurde, freigesprochen. Dieses typische Beispiel zeigt, dass es zwar auch hierbei um Repression ging, aber keine schweren Strafen verhängt werden sollten.

Repression wird nämlich zumeist „kalkuliert“, besonders hinsichtlich ihrer Auswirkungen. Die Regierungen, Staatsanwälte und Richter wissen, welcher Prozess einen Skandal, Solidarisierungsaktionen oder Gegenanschuldigungen hervorrufen kann. In der Vergangenheit haben denn auch sehr viele Beschuldigte von dieser Furcht vor dem Skandal oder dem Vorwurf der politischen oder Klassenjustiz profitiert. Offensichtlich jedoch stand dies einer Verurteilung der ehemaligen Goodyear-Beschäftigten nicht im Wege. Wie ist das zu werten?

Den Herrschenden geht es darum, jedwede radikale Proteste aus der Gesellschaft zu bannen. Gegenwehr soll nicht länger hingenommen werden, selbst wenn sie sich gegen soziale und ökonomische Ungerechtigkeit wie Entlassungen, Standortverlagerungen oder Deregulierung der Jobs richtet. In einem Land, wo bewusste Gesetzesübertretung als Mittel der sozialen Gegenwehr immer mehr zur Randerscheinung geworden ist, erscheint gewaltsamer Protest gegen die Unternehmer als extrem schwerwiegender Tatbestand. Nehmen wir nur den Fall als Beispiel, wo der Personaldirektor von Air France um sein Hemd „erleichtert“ wurde. Man kann davon ausgehen, dass sich derlei angesichts der katastrophalen Wirtschaftslage in Frankreich häufen wird, da die Spannungen und die Verzweiflung der Leute, die um ihre Arbeitsplätze kämpfen, weiter zunehmen werden. Und auch, wenn ein solcher Prozess (wie bei Goodyear) bisher die Ausnahme ist, darf man darin getrost eine Art Warnhinweis sehen, nämlich dass jede gewaltsame gewerkschaftliche Gegenwehr in gleicher Weise unterdrückt werden wird.

 Soll das heißen, dass inzwischen das verfassungsmäßige Grundrecht auf Streik bei sozialen Konflikten ein Verbrechen darstellt? Dass es in Frankreich einem Lohnabhängigen, ob Gewerkschafter oder nicht, verboten ist, auf den drohenden und strukturell gewalttätigen Verlust seines Arbeitsplatzes zu reagieren, auch wenn dies unkontrolliert erfolgt, weil es unkontrollierbar ist?

Über die oben beschriebene Tradition der gewerkschaftlichen Unterdrückung hinaus beleuchtet dieser Prozess gegen die CGT-Gewerkschafter ein weiteres sehr wichtiges Phänomen, mit dem ich mich lange befasst habe, nämlich dass aktive Gegenwehr in die Nähe von Kriminalität und Verstößen gegen das Gemeinrecht gerückt wird. Diese Gleichsetzung ist nicht neu und es gab schon immer eine Tendenz seitens des Staates, militanten (gewerkschaftlichen) Protest auf den strafrechtlichen Aspekt zu reduzieren, um sie wie Verbrechen abzuhandeln. Diese Entkleidung der Militanz um ihren politischen Gehalt hat nach 1981 zugenommen, als der damalige Justizminister Badinter die Sondergerichtsbarkeit abgeschafft hat: Seither gibt es keine politischen Verbrechen und Delikte mehr, folglich auch keine „politische Motivation“, die sich zuvor strafmildernd auswirken konnte. Fortan werden AktivistInnen vor gewöhnliche Gerichte gestellt (Schwurgerichte oder für Strafsachen zuständige Landgerichte) und wie Straftäter und Kriminelle behandelt. Diese Entwicklung erklärt m. E. die Härte der politischen Repression, die an sich nie aufgehört hat. Hinzu kommt der nunmehr forcierte Ausbau des Sicherheitsstaates und schon wird aus einer „Freiheitsberaubung“, selbst im Rahmen einer sozialen Auseinandersetzung, ein Gewaltakt, der gegen eine bestimmte Person gerichtet, v. a. aber kriminell ist.

 Als die Rechte an der Regierung war, verurteilte die gesamte offizielle Linke derlei Repression. Inzwischen aber werden UmweltaktivistInnen unter Hausarrest gestellt, eine Beamtin der Gewerbeaufsicht und ein Beschäftigter eines Großunternehmens verurteilt, weil sie auf die dortigen Missstände hingewiesen haben, Gewerkschafter strafrechtlich verfolgt, Angestellte bei Air France wegen Betriebsschädigung entlassen und wie Kriminelle verhaftet etc. Noch nie erschien die soziale Repression so gewaltsam, verschärft noch vor dem Hintergrund des Ausnahmezustands. Hat sich dies unter der Präsidentschaft Hollandes verschlimmert?

Man hätte annehmen können, dass ein solcher Urteilsspruch unter einem Präsidenten und einer Regierung, die sich als Linke verstehen, nicht zustande kommen würde, da Repression zumeist mit der rechten Law-and-order-Fraktion konnotiert wird. Man muss jedoch bedenken, dass ein Kriminalisierungsprozess gegenüber den sozialen Bewegungen im Gange ist, der sich seit den Repressionsmaßnahmen gegen die Anti-CPE-Bewegung [2]radikalisiert hat und bis heute andauert. Hierfür spricht auch die erwähnte Verhängung von Hausarrest für Umweltschützer. Daran verdeutlicht sich ein weiteres Phänomen, nämlich die zunehmende Gleichsetzung von Militanz und Terrorismus, indem ein Aktivist Ausnahmemaßnahmen unterzogen werden kann, die zum Kampf gegen den Terrorismus verabschiedet worden sind. In die gleiche Richtung weist auch der Prozess um Tarnac, in dem seit 2007 autonome UmweltschützerInnen unter Terrorismusverdacht verfolgt werden.

 Die Ungleichbehandlung zwischen den bretonischen Bonnets rouges [3], die Mauterfassungsgeräte zerstören, Landwirten, die Präfekturen demolieren und Arbeitern, die für ihren Arbeitsplatz kämpfen, durch den Repressionsapparat erzeugt das Gefühl von Ungerechtigkeit. Ganz zu schweigen von der Nichtahndung der Unternehmergewalt. Wieso wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
      
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Dies gab es schon immer. Michel Foucault hat viel darüber geschrieben, was er den „abgestuften Umgang mit Rechtsbrüchen“ nannte, um aufzuzeigen, wie bestimmte Verbrechen und folglich bestimmte soziale Klassen stärker sanktioniert werden als andere. So wurde bspw. Diebstahl als ein Vergehen der Unterschichten im 18. Jahrhundert schwer geahndet, während Betrug als typische Delinquenz der Bourgeoisie dem Strafkodex entging und zumeist ungeahndet blieb. Dies ist nur ein einziges Beispiel, ein historisches dazu, für die Ungleichheit der Rechtssubjekte vor der Justiz, gerade in Abhängigkeit von ihrer sozialen Herkunft. Die gesamte soziologische Betrachtung der Weiße-Kragen-Delinquenz und der Finanzkriminalität, die von den Managern und Reichen begangen werden, zeigt gleichermaßen, dass sie vergleichsweise straflos ausgingen.

Die von Ihnen genannten Beispiele sind Teil der unterschiedlichen ordnungspolitischen Ansätze: Demonstrierende Studenten bspw. werden mit größerer Wahrscheinlichkeit verfolgt als Landwirte, die bis vor Kurzem noch relativ „nachsichtig“ von den Behörden behandelt worden sind. Repression richtet sich seit jeher gegen „privilegierte Opfer“ und bestraft bestimmte Schichten der Bevölkerung härter, während andere mehr oder minder ausgespart bleiben. Hier noch ein beredtes Beispiel für diese Ungleichheit vor der Justiz. Offiziell gibt es im heutigen Frankreich keine Sondergerichtsbarkeit mehr. Dies stimmt so nicht, zumindest eine gibt es noch – den Gerichtshof der Republik, dessen Funktion nicht darin besteht Politiker und Politikerinnen härter zu bestrafen, sondern sie vor der „ordentlichen“ Gerichtsbarkeit zu bewahren. Dieser abgestufte Umgang mit den Rechtsbrüchen, von dem Foucault gesprochen hat, ist also an der Tagesordnung. […]

Die reihenweisen Unternehmensschließungen, die Verschlechterung der Lebensbedingungen für die Mehrheit der Bevölkerung, der Anstieg der Arbeitslosigkeit, die Verarmung, der Abbau der sozialen Rechte im Zuge der neoliberalen Reformen und dann die Repression … Könnten all diese Faktoren die Gewalt in der Gesellschaft schüren?

Dies kann die Gewalt anheizen, wenn die Individuen nicht atomisiert werden. Die Behörden jedoch versuchen stets, sich dagegen zu wappnen, indem sie zunehmend jede Form von Protest gegen die bestehende Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung atomisieren. Der Ausnahmezustand, der gerade das Demonstrationsverbot ermöglicht, ist ein regelrechtes Musterbeispiel für diese Absicht, jeden politischen Protest zu brechen.

Vanessa Codaccioni ist Politikwissenschaftlerin und befasst sich mit dem Thema der Repression, speziell der Soziologie der politischen Prozesse und der staatlichen und sozialen Repression gegen Arbeiter und Gewerkschafter



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[1] Siehe auch: http://www.labournet.de/?p=91871, http://www.labournet.de/?p=91585
[2] CPE: Ersteinstellungsgesetz von 2006 als Teil einer Verschärfung des Arbeitsrechts; musste nach umfassenden Protesten zurückgezogen werden.
[3] „Rote Mützen“, die von den Mitgliedern einer bretonischen Protestbewegung getragen werden, die sich an der Verhängung einer Ökosteuer für landwirtschaftliche Fahrzeuge entzündete und im Grunde gegen die Landwirtschaftspolitik der Regierung gerichtet ist.